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Version 1.1 · September 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen: BitHive Reporting Desk

BitHive UG (haftungsbeschränkt), Heisenbergstraße 3, 10587 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 255394, vertreten durch den Geschäftsführer Alireza Khalili („BitHive“, „wir“).

Version 1.1 · September 2026 · Ersetzt Version 1.0 (Änderung: § 9 Abs. 2 Ort der Verarbeitung)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, mit denen BitHive einem Kunden („Kunde“) den BitHive Reporting Desk und damit verbundene Leistungen („Dienst“) bereitstellt.

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbrauchern wird er nicht angeboten. Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn BitHive ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt. Sie gelten nur, wenn BitHive ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Bestellformulare und Angebote, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen und Preise auf der Website sind eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, kein verbindliches Angebot.

(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn BitHive die Bestellung des Kunden in Textform annimmt, das Konto des Kunden für einen kostenpflichtigen Tarif freischaltet oder der Kunde ein schriftliches Angebot von BitHive annimmt, je nachdem, was zuerst eintritt.

(3) Bietet BitHive eine kostenlose Testphase an, endet sie automatisch mit Ablauf des Testzeitraums, sofern der Kunde keinen kostenpflichtigen Tarif bestellt. Während einer kostenlosen Testphase haftet BitHive abweichend von § 10 Abs. 2 und 3 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 3 Leistungen

(1) Der Dienst ist eine über das Internet bereitgestellte Software („Software as a Service“). Seine Funktionen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website und der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Dokumentation. Zusammengefasst ermöglicht der Dienst dem Kunden,

  • Software-Stücklisten („SBOMs“) für seine Produkte über die Weboberfläche oder die Programmierschnittstelle (API) hochzuladen;
  • die in den SBOMs aufgeführten Komponenten automatisch mit Schwachstelleninformationen aus den in der Dokumentation genannten Quellen abzugleichen, einschließlich Informationen über eine aktive Ausnutzung;
  • bei Treffern benachrichtigt zu werden;
  • die Fristen von Meldepflichten zu verfolgen und Meldungstexte in geführten Formularen vorzubereiten;
  • Maßnahmen und Entscheidungen in einem Protokoll zu dokumentieren.

(2) Art des Dienstes. Der Dienst ist ein technisches Werkzeug. Er erbringt keine Rechtsberatung. BitHive beurteilt insbesondere nicht, ob die Produkte des Kunden der Cyber-Resilience-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/2847) oder anderen Vorschriften unterliegen, ob eine Schwachstelle im Sinne dieser Vorschriften aktiv ausgenutzt wird oder ob, wann und mit welchem Inhalt eine Meldung abzugeben ist. Diese Entscheidungen sowie die Abgabe von Meldungen an die zuständigen Stellen, einschließlich über die zentrale Meldeplattform der ENISA, liegen allein in der Verantwortung des Kunden.

(3) Datenquellen. Die Ergebnisse des Dienstes hängen von der Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten SBOMs und von den Informationen ab, die die in der Dokumentation genannten Quellen Dritter veröffentlichen. BitHive verarbeitet diese Informationen sorgfältig und unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung, hat jedoch keinen Einfluss auf deren Inhalt, Vollständigkeit oder Zeitpunkt.

(4) BitHive darf den Dienst weiterentwickeln, insbesondere an den technischen Fortschritt, neue Datenquellen und rechtliche Anforderungen anpassen, sofern die vertraglich vereinbarten Funktionen nicht wesentlich eingeschränkt werden und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Änderungen, die die Nutzung des Dienstes wesentlich beeinflussen, kündigt BitHive mindestens vier Wochen vorher in Textform an.

(5) BitHive darf Unterauftragnehmer einsetzen. BitHive bleibt gegenüber dem Kunden für die Leistung verantwortlich.

§ 4 Verfügbarkeit und Support

(1) BitHive stellt den Dienst mit der in der Service-Level-Vereinbarung beschriebenen Verfügbarkeit und dem dort beschriebenen Support bereit. Die Service-Level-Vereinbarung ist Vertragsbestandteil.

(2) Die Leistungspflicht von BitHive endet am Übergabepunkt des Rechenzentrums zum öffentlichen Internet. Für die Internetanbindung des Kunden und Störungen des öffentlichen Internets ist BitHive nicht verantwortlich.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird

  • Zugangsdaten und API-Tokens geheim halten, vor Missbrauch schützen und BitHive unverzüglich informieren, wenn er einen Missbrauch vermutet;
  • SBOMs hochladen, die seine Produkte und unterstützten Versionen abbilden, und diese aktuell halten;
  • mindestens zwei erreichbare Empfänger für Benachrichtigungen hinterlegen und deren Kontaktdaten aktuell halten;
  • Benachrichtigungen des Dienstes unverzüglich prüfen;
  • eigene Kopien der hochgeladenen SBOMs aufbewahren;
  • den Dienst nur vertragsgemäß und im Einklang mit geltendem Recht nutzen, insbesondere keinen Schadcode hochladen, keine Sicherheitsmaßnahmen umgehen und den Dienst nicht über die in der Dokumentation festgelegten Nutzungsgrenzen hinaus belasten.

(2) Der Kunde ist für alle Handlungen verantwortlich, die mit seinen Konten und API-Tokens vorgenommen werden, es sei denn, er weist nach, dass er sie nicht zu vertreten hat.

§ 6 Nutzungsrechte und Kundendaten

(1) BitHive räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Dienst im Rahmen des gebuchten Tarifs für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf seinen Mitarbeitern und für ihn tätigen Beauftragten die Nutzung im Rahmen der gebuchten Nutzerzahl gestatten.

(2) Alle Daten, die der Kunde in den Dienst hochlädt oder dort erstellt („Kundendaten“), verbleiben beim Kunden. Der Kunde räumt BitHive die Rechte ein, die erforderlich sind, um Kundendaten ausschließlich zur Erbringung des Dienstes zu speichern und zu verarbeiten. BitHive nutzt Kundendaten für keine anderen Zwecke, insbesondere nicht zum Training von KI-Modellen, und gibt sie nicht an Dritte weiter, ausgenommen an nach § 9 verpflichtete Unterauftragnehmer.

(3) Der Kunde kann seine Kundendaten während der Vertragslaufzeit jederzeit in einem gängigen maschinenlesbaren Format exportieren.

§ 7 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der Bestellung oder, soweit dort nichts vereinbart ist, aus der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Website veröffentlichten Preisliste. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist für den jeweiligen Abrechnungszeitraum (monatlich oder jährlich) im Voraus zu zahlen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. BitHive darf Rechnungen elektronisch stellen.

(3) Befindet sich der Kunde mehr als 14 Tage im Zahlungsverzug, darf BitHive nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von mindestens sieben Tagen den Zugang zum Dienst bis zur Zahlung sperren. Benachrichtigungen über aktiv ausgenutzte Schwachstellen werden während einer Sperre für bis zu 30 Tage weiter versendet. Weitere Rechte bleiben unberührt.

(4) BitHive darf die Vergütung mit Wirkung für den nächsten Verlängerungszeitraum anpassen, indem es die Anpassung mindestens acht Wochen vorher in Textform ankündigt. Erhöht sich die Vergütung, kann der Kunde den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam wird. BitHive weist in der Ankündigung auf dieses Recht hin.

(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Monatstarife laufen einen Monat und verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht von einer Partei zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.

(2) Jahrestarife laufen zwölf Monate und verlängern sich automatisch um jeweils zwölf Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Laufzeit gekündigt werden.

(3) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für BitHive liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder trotz Abmahnung schwerwiegend gegen § 5 Abs. 1 verstößt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel per E-Mail an contact@bithive-it.com) oder erfolgen über die Kontoeinstellungen.

(5) Nach Vertragsende kann der Kunde seine Kundendaten 30 Tage lang exportieren. Danach löscht BitHive die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Sicherungskopien werden im regulären Sicherungszyklus überschrieben, spätestens nach weiteren 35 Tagen.

§ 9 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Soweit BitHive personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den von BitHive bereitgestellten Auftragsverarbeitungsvertrag, der Vertragsbestandteil ist.

(2) Kundendaten werden ausschließlich in Rechenzentren in Deutschland gespeichert und verarbeitet. E-Mails des Dienstes werden über einen E-Mail-Dienstleister in der Europäischen Union zugestellt; Einzelheiten, einschließlich einer etwaigen Verarbeitung durch dessen Unterauftragsverarbeiter in Drittländern und der dafür geltenden Garantien, regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag. Über eine Änderung des Speicherorts informiert BitHive den Kunden mindestens vier Wochen vorher.

(3) Jede Partei behandelt alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, insbesondere Kundendaten und Informationen über Schwachstellen in Produkten des Kunden, vertraulich und nutzt sie nur für Zwecke des Vertrags. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus und für Informationen über nicht öffentlich bekannte Schwachstellen zeitlich unbegrenzt. Sie gilt nicht für Informationen, die ohne Verstoß gegen diese Pflicht öffentlich bekannt sind oder werden, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die aufgrund Gesetzes oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.

§ 10 Gewährleistung und Haftung

(1) Mängel. BitHive gewährleistet, dass der Dienst während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen hat. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer Beschreibung, die ihre Nachvollziehbarkeit ermöglicht. BitHive beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(2) Haftung. BitHive haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet BitHive nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet BitHive nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 nur in Höhe des Aufwands, der zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre, wenn der Kunde eigene Kopien gemäß § 5 Abs. 1 aufbewahrt hätte.

(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Unterauftragnehmer von BitHive.

§ 11 Änderungen dieser AGB

(1) BitHive darf diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn hierfür ein triftiger Grund besteht, insbesondere eine Änderung der Rechtslage oder Rechtsprechung oder neue Funktionen des Dienstes. BitHive übermittelt die geänderten AGB mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform.

(2) Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht vor ihrem Inkrafttreten in Textform widerspricht. BitHive weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Änderungen wirksam geworden wären.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs und der Vergütung richten sich ausschließlich nach § 3 Abs. 4 und § 7 Abs. 4.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Der Kunde kann Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung von BitHive auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

(2) BitHive darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Berlin. BitHive darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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