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Artikel 14 des Cyber Resilience Act: was Hersteller melden, und bis wann.

Seit dem 11. September 2026 senden Hersteller binnen 24 Stunden nach Kenntniserlangung eine Frühwarnung zu einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder einem schwerwiegenden Sicherheitsvorfall in ihren Produkten mit digitalen Elementen. Hier die Pflicht auf einen Blick – und was nötig ist, um sie zu erfüllen.

Die Fristen

Fristen nach Artikel 14, gezählt ab der Kenntniserlangung des Herstellers
Aktiv ausgenutzte SchwachstelleSchwerwiegender Sicherheitsvorfall
Frühwarnungbinnen 24 Stunden nach Kenntniserlangungbinnen 24 Stunden nach Kenntniserlangung
MeldungSchwachstellenmeldung binnen 72 Stunden nach KenntniserlangungMeldung des Vorfalls binnen 72 Stunden nach Kenntniserlangung
Abschlussberichtspätestens 14 Tage, nachdem eine Korrektur- oder Abhilfemaßnahme verfügbar istbinnen eines Monats nach der Meldung des Vorfalls

Die Meldungen gehen über die einheitliche Meldeplattform der ENISA gleichzeitig an das als Koordinator benannte CSIRT und an die ENISA.

Vier Dinge, die die Pflicht erfüllbar machen

Art. 14 selbst schreibt weder Scanner noch SBOM noch eine proaktive Suche vor; die Fristen laufen ab Kenntniserlangung.

Was der Reporting Desk für jeden Punkt tut

Der BitHive Reporting Desk übernimmt jeden dieser Punkte. Stündlich wird jede überwachte Release auf aktiv ausgenutzte Schwachstellen aus CISA KEV und ENISA EUVD geprüft, abgeglichen über die Advisory-Daten von OSV mit ihren npm-, PyPI-, Maven-, Go- und NuGet-Komponenten. Er alarmiert Ihre benannten Kontakte und Ihre Vertretung, überwacht die Fristen nach Artikel 14 ab der Kenntniserlangung, bereitet den Meldetext Feld für Feld vor und hält fest, wer wann was wusste. Die Meldung bei der ENISA reichen Sie selbst ein.