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NIS2 in Deutschland: Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie binnen 24 Stunden an das BSI.

Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen melden erhebliche Sicherheitsvorfälle stufenweise an das BSI. Den Anfang macht eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Hier sehen Sie die Stufen auf einen Blick.

Wer melden muss

Die Fristen

Die Meldestufen nach § 32 BSIG
StufeFrist
Frühe Erstmeldunginnerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung
Meldunginnerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung
Zwischenmeldungauf Anforderung des BSI
Abschlussmeldungeinen Monat nach der Meldung
Fortschrittsmeldungstatt der Abschlussmeldung, wenn der Vorfall nach einem Monat noch andauert

Gemeldet wird über das Meldeportal des BSI.

Was der Reporting Desk übernimmt

Das Modul NIS2 (Deutschland) überwacht die Frist jeder Stufe und entwirft jede Meldung nach dem Aufbau des jeweiligen Meldeformulars; zu jeder Stufe nennt es die Rechtsgrundlage.

NIS2 (Deutschland)