NIS2 in Deutschland: Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden Sie binnen 24 Stunden an das BSI.
Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen melden erhebliche Sicherheitsvorfälle stufenweise an das BSI. Den Anfang macht eine frühe Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung. Hier sehen Sie die Stufen auf einen Blick.
Wer melden muss
- Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen im Sinne des BSIG; ob Sie dazugehören, regelt § 28 BSIG.
- Registrierung beim BSI nach § 33 BSIG: binnen drei Monaten nach Eintritt in den Anwendungsbereich; Änderungen teilen Sie binnen zwei Wochen mit.
- Für den Energiesektor (§§ 5c, 5d EnWG), die öffentliche Telekommunikation (§ 168 TKG) und Vertrauensdiensteanbieter (eIDAS) gibt es zusätzliche Meldewege.
Die Fristen
| Stufe | Frist |
|---|---|
| Frühe Erstmeldung | innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung |
| Meldung | innerhalb von 72 Stunden nach Kenntniserlangung |
| Zwischenmeldung | auf Anforderung des BSI |
| Abschlussmeldung | einen Monat nach der Meldung |
| Fortschrittsmeldung | statt der Abschlussmeldung, wenn der Vorfall nach einem Monat noch andauert |
Gemeldet wird über das Meldeportal des BSI.
Was der Reporting Desk übernimmt
Das Modul NIS2 (Deutschland) überwacht die Frist jeder Stufe und entwirft jede Meldung nach dem Aufbau des jeweiligen Meldeformulars; zu jeder Stufe nennt es die Rechtsgrundlage.
NIS2 (Deutschland)Allgemeine Informationen zu §§ 28, 32 und 33 BSIG, Stand Oktober 2026. Keine Rechtsberatung.