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DSGVO-Datenpannen

Verantwortliche melden der Aufsichtsbehörde Datenschutzverletzungen möglichst binnen 72 Stunden. Wir überwachen die Frist, entwerfen die Meldung und führen das Verzeichnis.

Meldung und Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen nach Art. 33 und 34 DSGVO, mit Telekommunikationsprofil

Die Pflicht

Wer meldet
Verantwortliche nach der DSGVO
Rechtsgrundlage
Art. 33 und 34 DSGVO; § 169 TKG und Verordnung (EU) Nr. 611/2013 für Telekommunikationsanbieter
  • 72 hMeldung an die Aufsichtsbehörde, möglichst innerhalb dieser Frist (Art. 33)
  • SchrittweiseWeitere Angaben, sobald sie vorliegen (Art. 33 Abs. 4)
  • Jede VerletzungIm Verzeichnis, gemeldet oder nicht (Art. 33 Abs. 5)

Gezählt ab der Kenntniserlangung. Telekommunikationsanbieter melden zusätzlich an die BNetzA und den BfDI, möglichst binnen 24 Stunden nach Feststellung.

Ausführlich erklärt: DSGVO-Meldung von Datenpannen

Was der Reporting Desk übernimmt

Tarife

Starter 39 €, Team 99 €, Business 199 € pro Monat, für 1, 3 oder 10 Verantwortliche. Bei jährlicher Abrechnung: 12 Monate zum Preis von 10.

Nur für Unternehmen. Alle Preise zzgl. USt.