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Cyber Resilience Act

Hersteller melden aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden. Wir prüfen Ihre SBOMs, überwachen die Fristen nach Artikel 14 und entwerfen jede Meldung.

Meldungen nach Artikel 14 für Produkte mit digitalen Elementen

Die Pflicht

Wer meldet
Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen
Rechtsgrundlage
Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847, anwendbar seit dem 11. September 2026
  • 24 hFrühwarnung
  • 72 hSchwachstellenmeldung
  • 14 TageAbschlussbericht, nachdem eine Korrektur- oder Abhilfemaßnahme verfügbar ist

Die ersten beiden Fristen laufen ab Kenntniserlangung. Für schwerwiegende Sicherheitsvorfälle gelten Fristen von 24 Stunden, 72 Stunden und einem Monat.

Ausführlich erklärt: Artikel 14 CRA

Was der Reporting Desk übernimmt

Tarife

Starter 149 €, Team 449 €, Business 990 € pro Monat, für 3, 10 oder 25 Produkte. Bei jährlicher Abrechnung: 12 Monate zum Preis von 10.

Nur für Unternehmen. Alle Preise zzgl. USt.